In der Sitzung des Stadtrates am 11.12.2023 wurde der Haushalt der Landeshauptstadt Magdeburg für das kommende Jahr 2024 verabschiedet. Dazu erklärt die CDU-Ratsfraktion:
„In den vergangenen Jahren wurde unter großer Anstrengung nahezu ausgeglichene Haushalte zustande gebracht. Dies führte allerdings zu der falschen Annahme, dass die Finanzlage der Landeshauptstadt stabil ist. Aber Inflation, steigende Personalkosten und andere Belastungen, wie die steigenden Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen haben die finanzielle Lage verschlechtert. Zusätzlich treffen nun die hohen Energiepreise ein. Dies zeigt sich durch Nachzahlungen im Bereich der Kosten der Unterkunft und im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen für kommunale Gebäude. So bleibt das Fazit: Die Landeshauptstadt Magdeburg hat ein Problem, das im Wesentlichen nicht selbstverschuldet ist.
Hinzu kommen gestiegene Ausgaben im Sozialbereich und im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Dies sind rund 45 Prozent der Kosten des Gesamthaushaltes. Es ist dringend erforderlich, dass sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene bei allen Initiativen eine Kostenfolgeabschätzung durchgeführt wird, die die tatsächlichen Aufwendungen der ausführenden Behörde, also meist der Kommunen, in realistischer Höhe errechnet mit der Folge eines angemessenen Ausgleichs.
Um die Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg nicht zu gefährden, sollte der Haushalt für 2024 ein Sparhaushalt werden. Allerdings wurde diese Hoffnung durch Wünsche nach Aufwüchse im soziokulturellen Bereich zu Nichte gemacht. Statt das Wunschkonzert einiger Fraktionen vor der Kommunalwahl klein zu halten, werden nun einfach Mehreinnahmen u.a. durch die Umstrukturierung der Hundesteuer, Erhöhung der Parkgebühren, Erhebung einer Bettensteuer auf touristischen Übernachtungen in
Magdeburg und nicht zuletzt über die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B generiert.
Gerade die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B sieht die CDU-Ratsfraktion auch weiterhin kritisch und steht zu ihrem Anliegen den Hebesatz wieder auf das Niveau von 2011 zu senken. Dieses Anliegen, welches sich auf einen Stadtratsbeschluss von 2011 bezieht, wurde mit großer Mehrheit durch die anderen Fraktionen abgelehnt. Die CDU-Ratsfraktion wird sich auch weiter für die Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B einsetzen, um die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg zu entlasten.
Letztlich lässt sich wieder resümieren, die Landeshauptstadt Magdeburg kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem hat.“
CDU/FDP Stadtratsfraktion Magdeburg
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